Personalentscheidung im Schulbereich

Zurück ins Klassenzimmer

Montag, 22.6.2026

Sieben ehemalige Lehrpersonen wollen im Schuljahr 2026/2027 in den Schuldienst zurückkehren – ungewöhnlich viele. Nach eingehender Prüfung gab der Personalrat zu sechs Ansuchen ein positives Gutachten ab.

Sie haben ihre unbefristete Stelle aus unterschiedlichen Gründen aufgegeben: für neue berufliche Wege, für Erfahrungen im Ausland oder aus familiären Gründen. Nun wollen sie zurück ins Klassenzimmer und haben Mitte Jänner das entsprechende Ansuchen um Wiederaufnahme in die Stammrolle bei der Abteilung Bildungsverwaltung der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht.

Rückkehr über alle Schulstufen hinweg

Konkret möchten drei Lehrpersonen in die Grundschule zurückkehren. In die Mittelschule planen zwei einen Wiedereinstieg und zwei weitere wollen künftig wieder an einer Oberschule unterrichten. 

„Dass heuer im Vergleich zu vorangehenden Jahren eine größere Zahl an Ansuchen vorliegt, zeigt, dass der Lehrberuf nach wie vor attraktiv ist“, sagt Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner von der Deutschen Bildungsdirektion. 

Kein Automatismus bei der Rückkehr

Lehrpersonen, die ihre unbefristete Stelle aufgegeben haben, können zwar eine Wiederaufnahme beantragen, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Verwaltung und basiert auf einem Gutachten des Personalrates. Eine zentrale Rolle spielen dabei Rückmeldungen der Schulführungskräfte jener Schulen, an denen die Lehrpersonen zuletzt tätig waren. Sie schätzen deren frühere Arbeit ein und liefern damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage.

„Wenn beispielsweise die Qualität des Dienstes einer Lehrperson während ihrer Dienstzeit problematisch war, muss die Wiederaufnahme nicht gewährt werden“, erklärt Abteilungsdirektor Tschigg, der in Vertretung von Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner den Vorsitz des Personalrates führte. Die Einschätzungen der Schulführungskräfte seien heuer teils besonders differenziert ausgefallen, was eine genauere Bewertung der individuellen beruflichen Laufbahn ermöglicht habe.

Nur ein Teil der Stellen steht zur Verfügung

Die Lehrpersonen, welche die Wiederaufnahme erhalten werden, wählen vor der anstehenden Stellenwahl für die Neuaufnahmen zunächst einen provisorischen Dienstsitz, an dem sie im kommenden Schuljahr unterrichten werden. Bei der Wiederaufnahme nehmen sie rechtlich und wirtschaftlich dann jene Stellung ein, die sie beim Ausscheiden aus dem Dienst innehatten.

Die Wiederaufnahme ist jedoch begrenzt: Maximal zehn Prozent der jährlich verfügbaren Planstellen können dafür genutzt werden. In Wettbewerbsklassen mit wenigen freien Stellen kann sich die Rückkehr verzögern, sie bleibt aber grundsätzlich möglich.

Gerade vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung für die sechs Lehrpersonen, im Herbst in den Schuldienst zurückzukehren, mehr als ein formaler Schritt: Sie wählen erneut einen Beruf, den manche erst nach einem Ausstieg neu bewerten und dessen anhaltende Attraktivität sich gerade in dieser Rückkehr zeigt.

INFO Redaktion (eb)

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