Schulen: Direktionen zum Schulbeginn alle bis auf eine besetzt

Mittwoch, 19.8.2026

117 der 118 Direktionen der Kindergärten, Grundschulen, Mittelschulen, Oberschulen, Berufsschulen und Musikschulen haben mit Beginn des neuen Schuljahrs eine Führungskraft

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres müssen nicht nur die Stellen der Lehrpersonen besetzt werden: Zu den zentralen Aufgaben der Deutschen Bildungsdirektion gehört auch die Besetzung der Direktionen der Kindergärten, Grundschulen, Mittelschulen, Oberschulen, Berufsschulen  und Musikschulen. In den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bildungsdirektion fallen insgesamt 118 Direktionen: 8 Kindergartendirektionen, 77 Schuldirektionen der Grundschulen, Mittelschulen und Oberschulen sowie 16 Direktionen der berufsbildenden Schulen und 17 Musikschuldirektionen. 117 davon haben zum neuen Schuljahr eine Führungskraft; das Verzeichnis findet sich im Anhang.

„Es freut mich besonders, dass wir zu Beginn dieses Schuljahres erstmals seit vielen Jahren nahezu alle Direktionen mit einer Führungskraft besetzen konnten – lediglich eine Direktion ist derzeit noch vakant“, betont Bildungsdirektor Gustav Tschenett. Grundlage für dieses Ergebnis sind mehrere Auswahlverfahren und Wettbewerbsverfahren, die in den vergangenen Schuljahren durchgeführt wurden. Im Spätsommer vergangenen Jahres wurde ein Wettbewerb für die Besetzung der Direktionen der Kindergärten, Berufs- und Musikschulen abgeschlossen; die Wettbewerbsgewinnerinnen und Wettbewerbsgewinner haben ihren Dienst bereits im darauffolgenden Herbst angetreten.

Mit 1. September treten zudem 8 neue Schulführungskräfte an den Grund-, Mittel- und Oberschulen ihren Dienst an. „In den vergangenen beiden Schuljahren haben wir ein umfangreiches Auswahlverfahren für die Aufnahme neuer Schulführungskräfte durchgeführt“, erklärt Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner: „Nach den Wettbewerbsprüfungen im Schuljahr 2024/2025 wurde in diesem Schuljahr der Ausbildungslehrgang für sie durchgeführt, nun können die ersten Gewinnerinnen und Gewinner ihre Führungsaufgaben übernehmen.“

Erstmals kam heuer auch das im neuen Führungskräftegesetz des Landes vorgesehene Aufrufverfahren zur Anwendung. Dadurch konnten zahlreiche Führungsaufträge der Kindergarten-, Berufsbildungs- und Musikschuldirektionen, die mit 4. August dieses Jahres ausgelaufen waren, nach einem Bewerbungsverfahren für weitere vier Jahre verlängert werden. „Das neue Verfahren hat sich bewährt und trägt wesentlich zur Kontinuität in der Führung unserer Bildungseinrichtungen bei“, unterstreicht Bildungsdirektor Tschenett.

„Dass alle Direktionen besetzt sind, bedeutet nicht zwingend, dass alle Führungskräfte auch im Dienst sind“, führt Landesschuldirektorin Falkensteiner aus: „Einzelne Schulführungskräfte nehmen derzeit eine Abwesenheit in Anspruch; die betroffenen Schulen werden in diesen Fällen von Vertretungen geleitet.“

Deutsche Bildungsdirektion/cl//LPA

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