Online-Arbeitsschutzkurse an Südtirols Schulen – Neue Regelungen in Kraft

Ab 8. September 2025 stehen allen Schulen die aktualisierten Online-Arbeitsschutzkurse gemäß dem Abkommen Nr. 59/2025 und der ATECO-Klassifikation zur Verfügung. Die Online-Fortbildung für E-Moderatorinnen und E-Moderatoren findet am 25. September statt.
Seit April 2025 gelten neue Bestimmungen für die Online-Arbeitsschutzkurse, die Schülerinnen und Schüler der Oberschulen und berufsbildenden Schulen auf der Plattform www.copernicus.bz.it absolvieren müssen. Zwei wichtige Regelungen sind in Kraft getreten: das Abkommen Nr. 59 der Staat-Regionen-Konferenz vom 17. April 2025 und die neue ATECO-2025-Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Kurse sind entsprechend aktualisiert worden und stehen allen Schulen ab 8. September 2025 zur Verfügung.
Strengere Testanforderungen: Die Abschlusstests wurden verschärft. Für das Bestehen sind nun 70 Prozent richtige Antworten erforderlich, bisher waren 60 Prozent ausreichend. Gleichzeitig wurde die Anzahl der Testfragen von 20 auf 30 erhöht. Zudem müssen auf den Teilnahmebestätigungen künftig die Steuernummern der Kursteilnehmenden aufscheinen.
Anpassungen durch neue ATECO-Klassifikation: Die neue ATECO-2025-Klassifikation erforderte Anpassungen bei mehreren Kursen. So wurde beispielsweise bei mehreren Kursen die Kategorie K ergänzt (Telekommunikation), während bei einzelnen Kursen Kategorien ersetzt wurden. Sämtliche Teilnahmebestätigungen wurden zudem an das neue Corporate Design der Landesverwaltung mit aktualisierten Logos angepasst.
Fortbildung für neue E-Moderatorinnen und E-Moderatoren
Am 25. September von 14:00 bis 16:00 Uhr organisiert die Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung ein Webinar. Es richtet sich an Lehrpersonen, die Kurse für Schülerinnen und Schüler an Oberschulen und berufsbildenden Schulen begleiten, Anmeldungen unter: https://forms.office.com/e/uiMkR2QGN9