Matura wird wieder zur „Reifeprüfung“ – Reform tritt 2026 in Kraft

Ab 2026 heißt die Matura wieder „Reifeprüfung“ – mit kleineren Kommissionen und Neuerungen bei der mündlichen Prüfung.
Die italienische Regierung hat am 4. September 2025 Änderungen an der staatlichen Abschlussprüfung beschlossen. Mit der Rückkehr zur Bezeichnung „Reifeprüfung“ („Esame di maturità“) soll die Funktion der Prüfung betont und die Bedeutung von Wissen, Kompetenzen und persönlicher Verantwortung hervorgehoben werden.
Einheitliche Prüfungsstruktur und verpflichtende Teilnahme
Künftig müssen alle Prüfungsteile verpflichtend absolviert werden – in Südtirol sind das drei schriftliche und eine mündliche Prüfung. Wer den mündlichen Teil verweigert oder keine Antworten gibt, besteht die Prüfung nicht. Die Kandidatin oder der Kandidat muss somit das Schuljahr wiederholen. Auch die Verhaltensnote spielt eine Rolle: Liegt sie unter 6, erfolgt keine Zulassung zur Reifeprüfung. Bei einer Verhaltensnote von genau 6 wird im mündlichen Teil eine kritische Auseinandersetzung zum Thema „Aktive und solidarische Teilhabe an der Gesellschaft“ verlangt.
Neuerungen im mündlichen Prüfungsteil
Der mündliche Teil der Reifeprüfung umfasst künftig vier Prüfungsfächer, die jeweils innerhalb Januar zentral vom Bildungsministerium in Rom festgelegt werden. Im Prüfungsgespräch selbst soll dann verstärkt auf die argumentativen Fähigkeiten und die persönliche Reife der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet werden.
Kommissionen werden verkleinert
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Reform betrifft die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen: Die Anzahl der Kommissionsmitglieder wird von sieben auf fünf reduziert und setzt sich nunmehr aus einem externen Vorsitzenden, zwei internen und zwei externen Kommissionsmitgliedern zusammen. Die Vergabe von sogenannten Bonuspunkten wird eingeschränkt. Künftig kann die Prüfungskommission drei Punkte vergeben, sofern die Gesamtleistung inklusive Schulguthaben mindestens 97 Punkte erreicht.
INVALSI und Berufsorientierung bleiben Voraussetzung
Die Teilnahme an den nationalen Lernstandserhebungen (INVALSI) sowie an den schulischen Berufsorientierungspraktika bleibt Voraussetzung für die Zulassung zur Reifeprüfung. Die INVALSI-Ergebnisse werden künftig im persönlichen Bildungsprofil der Schülerinnen und Schüler („Curriculum dello studente“) integriert und dienen als ergänzende Information zur individuellen Leistungsentwicklung.
Schule und Arbeitswelt: neue Bezeichnung für bewährten Lernbereich
Der bisher als „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ bekannte Lernbereich erhält eine neue Bezeichnung: „Schule-Arbeitswelt“ („Formazione scuola-lavoro“). Damit wird die Verbindung zwischen schulischer Bildung und beruflicher Praxis noch deutlicher hervorgehoben.
Gesetzesdekret mit Vorbehalt
Da es sich bei der Reform um ein Gesetzesdekret handelt, muss dieses innerhalb von 60 Tagen vom Parlament in ein ordentliches Gesetz überführt werden. Im Zuge dieses Verfahrens sind weitere Änderungen möglich.
Prüfungskalender
Unabhängig vom oben genannten Gesetzesdekret hat das Bildungsministerium die erste schriftliche Prüfung – betrifft das Fach Deutsch an den deutschsprachigen Schulen – auf Donnerstag, den 18. Juni 2026 festgelegt. Die zweite schriftliche Prüfung aus den schultypspezifischen Fächern findet am Folgetag, also am Freitag, den 19. Juni 2026 statt. Die dritte schriftliche Prüfung in der Zweitsprache Italienisch ist für Montag, den 22. Juni 2026 vorgesehen. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden wie üblich nach der ersten Sitzung der Prüfungskommission, voraussichtlich am Dienstag, 16. Juni 2026, bekanntgegeben.