Heimschülerinnen: Ab 16. März Antrag um Studienbeihilfe einreichen
Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen, und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, können bis zum 15. Mai um 12 Uhr um eine Studienbeihilfe ansuchen
Auch im Schuljahr 2025/2026 unterstützt das Land Südtirol jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, also in einem Heim, in einem Tagesheim oder privat.
Die entsprechenden Anträge können im Zeitraum vom 16. März bis zum 15. Mai (12 Uhr) online eingereicht werden. Die Ansuchen um Studienförderung können ausschließlich online gestellt werden, dafür bedarf es der digitalen Identität SPID, der elektronischen Identitätskarte (CIE) oder der aktivierten Bürgerkarte.
Unverändert gegenüber dem Vorjahr bleiben die Berechnungsgrundlagen, nämlich die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE und der Faktor wirtschaftliche Lage (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Für die Antragstellung ist es notwendig, die EEVE 2024 und die Bescheinigung des FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) kostenlos zu beantragen.
Es wird angeraten, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, weil die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss.
„Diese Studienbeihilfen sind ein wichtiges Instrument zur Förderung von gerechten Bildungschancen. Sie ermöglichen es Jugendlichen, einen Ausbildungsweg unabhängig von ihrem Wohnort zu wählen“, betont Bildungslandesrat Philipp Achammer.
Weitere Informationen zur Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung sind auf myCIVIS unter Studienbeihilfe für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Südtirol besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen (>https://mycivis.civis.bz.it/de/Services/ServiceDetail/?id=1255) zu finden.