Grundschulen: Lehrbefähigende Ausbildungslehrgänge für Quereinsteiger

Im August starten erneut Ausbildungslehrgänge zur Erlangung der Lehrbefähigung für Klassenlehrpersonen und Zweitsprachlehrpersonen an deutschsprachigen Grundschulen – Einreichtermin: 28. Februar
Im August beginnen wieder Ausbildungslehrgänge zur Erlangung der Lehrbefähigung für Klassenlehrpersonen und Zweitsprachlehrpersonen an deutschsprachigen Grundschulen: Diese Lehrgänge ermöglichen die Ausbildung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die das 30. Lebensjahr erreicht haben und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen. Organisiert werden die dreijährigen Ausbildungslehrgänge von der Deutschen Bildungsdirektion.
Die Ausbildungslehrgänge setzen auf die koordinierte Verschränkung von Theorie, Praxis und Reflexion und sind als aufeinander abgestimmte Abfolge von fachdidaktischen und transversalen Themenbereichen konzipiert. Vorgesehen sind eine kontinuierliche Begleitung über den gesamten Ausbildungszeitraum von drei Jahren und eine intensive Vorbereitung, die zum Erwerb der Lehrbefähigung führt.
Gesuche um Zulassung bis 28. Februar einreichen
Die Gesuche um Zulassung zu diesen Ausbildungslehrgängen sind bis zum 28. Februar im Landesamt für Didaktik der Pädagogischen Abteilung einzureichen.
Für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an den Grundschulen sind insgesamt 35 Studienplätze vorgesehen.
Für Zweitsprachlehrpersonen an den Grundschulen hingegen sind insgesamt 15 Studienplätze vorgesehen.
Falls nicht alle 15 für den lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang für Zweitsprachlehrpersonen vorgesehenen Plätze vergeben werden können, kann die Anzahl der Studienplätze für den Ausbildungslehrgang für Klassenlehrpersonen um diese Differenz auf maximal 50 Studienplätze aufgestockt werden.
Informationen und Gesuchsvorlage online
Alle Informationen zur Teilnahme an der Ausbildung und die Gesuchvorlage sind auf der Website der Deutschen Bildungsdirektion abrufbar: https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/lehrbefahigung-primarstufe




